vom 
19. August 2025

ÖCV ab sofort spendenbegünstigt

Der Österreichische Curlingverband (ÖCV) zählt zu jenen gemeinnützigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 4 EStG 1988 mit Wirksamkeit ab 16.08.2025 als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SP31872). Eine Spende an den ÖCV ist somit steuerlich abzugsfähig!

Die von Ihnen als Privatperson geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie uns Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie bei einer Banküberweisung Ihre Daten im Verwendungszweck korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist der Höhe nach begrenzt. Spenden von Privatpersonen sind bis 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben abzugsfähig.

Auch Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen. Hierbei gilt ebenso ein Höchstbetrag von 10 Prozent des Gewinnes (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages). Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

zur Übersicht
calendar-fullcrossmenuchevron-rightarrow-uparrow-leftarrow-right