Die zur Zeit gültige Satzung des ÖCV kann hier eingesehen werden:
https://curling-austria.at/wp-content/uploads/2023/08/OeCV-Satzung-Stand-18.06.2023.pdf
Die zur Zeit gültige Wettkampfordnung des ÖCV kann hier eingesehen werden:
https://curling-austria.at/wp-content/uploads/2023/08/OeCV-Wettkampfordnung-2023.pdf
Der "Spirit of Curling" ist der Verhaltens- und Ehrenkodex der Curlerinnen und Curler weltweit und hat Gültigkeit auf allen Stufen.
Mit "Curler" sind sebstverständlich auch alle Curlerinnen gemeint.
Ich würde den Spirit of Curling als eigenen "Cluster" bei der Organisation ansetzen
Kitzbühel Curling Club
Präsident: Alois Genner
Sportfeld 1
6370 Kitzbühel
office@curlingclub.at
0043 677 6449 1555
www.curlingclub.at
Ottakringer Curling Club
Präsident: Peter Polnitzky
Urbangasse 20/14
1170 Wien
office@occ-curling.at
www.occ-curling.at
Curling Club Steyr
Präsident: Peter Kramlinger
Plauenstraße 6
4400 Steyr
cc.steyr@gmail.com
0043 699 17129435
-
Curling Club Graz
Präsident: Berend Kiers
Dorfstraße 30/o/1
8041 Graz
info@curling-graz.at
00 43 664 6511221
http://www.curling-graz.at
Curling für Österreich
Präsident: Christian Los
Windmühlengasse 16
2111 Tresdorf
office@cfoe.at
0043 664 545 957 3
www.cfoe.at
Danube Curling Club Linz
Präsident: Björn Eichinger
Reindlstraße 12/10
4040 Linz
dccl@gmx.at
0043 664 536 390 4
www.curling-linz.at
Golf- und Curling Club Kitzbühel
Präsidentin: Anna Reiner
Jochberger-Straße 98
6370 Kitzbühel
annireiner@gmx.at
0043 664 454 003 1
-
1. NÖ Curling Club Union St. Margarethen
Präsident: Harald Fendt
Haindorf 22
3384 Markersdorf-Haindorf
vorstand@curling.at
0043 664 811 628 4
www.curling.at
1. Oberösterreichischer Curling Club Traun
Präsident: Günther Dressler
Bergfeldstraße 36
4531 Kematen an der Krems
mail@cc-traun.at
0043 650 794 797 9
www.cc-traun.at
Oberösterreichischer Curling Verband
Präsident: Rainer Ammer
Hanfpointstraße 29
4050 Traun
rainer.ammer@gmail.com
Wiener Landesverband für Curling
Präsident: Marcus Schmitt
Strohgasse 25
1030 Wien
wlc@curling-wien.at
www.curling-wien.at
Günther Hummelt
* 21. Juli 1931 in Innsbruck
Günther Hummelt lernte den Curling Sport in Kitzbühel kennen und wurde Mitglied des Kitzbühel Curling Clubs.
Gründung des Österreichischen Curling Verbandes (ÖCV)
in dieser Zeit legte Günther für viele Teams und für Curling Österreich den Grundstein für eine sportliche Karriere und erfolgreiche Zukunft
Er war Trainer der Junioren Teams und coachte die Mannschaften bei den Europa- und Weltmeisterschaften
1. Teilnahme Österreichs bei den Europameisterschaften
der ÖCV wurde in den Welt Curling Verband – World Curling Federation (WCF) aufgenommen
1. Teilnahme Österreichs bei den Weltmeisterschaften
Wahl zum Vizepräsidenten des WCF
Präsident des Welt Curling Verbands – unter seiner Führung wurde Curling olympisch.
Curling Österreich verneigt sich vor einer Persönlichkeit geprägt von Freude am Sport und Freude an seinem Einsatz für den Curlingsport
Veronika Huber
Curling-WM 1991 in Winnipeg, Kanada. Veronika Huber erhält den Frances Brodie Award (Sportmanship Award)
Sebastian Wunderer
Sportsmanship Award, European Junior Championship 2014, Aberdeen – Schottland
Ziel des ÖCV ist es, die Gleichstellung von allen Geschlechtern zu erreichen. Es geht dabei um eine gesamthafte Gleichstellung auf allen Ebenen, also sowohl in den sozialpolitischen Strukturen des ÖCV als auch im aktiven Sport (im Spitzen-, Leistungs- sowie im Breitensport).
Der ÖCV arbeitet mit 100% Sport (www.100prozent-sport.at) zusammen. Die Kooperation ist für Mitglieder und Partner:innen klar ersichtlich. 100% Sport wird auf der ÖCV Website verlinkt.
Der Verband führt ein regelmäßiges Monitoring der Geschlechterbalance durch, jeweils einmal jährlich im Jänner. Hierbei wird die Geschlechterbalance folgender Gruppen bewertet: Mitglieder, Funktionär:innen, Coaches und Gremien.
Der Verband ernennt eine Ansprechperson für Gender Equality. Diese wird auf der ÖCV Website bekanntgegeben.
Die ÖCV Ansprechperson für Gender Equality nimmt nach Möglichkeit einmal pro Jahr an einer Weiterbildung bei 100%-Sport.at teil.
Bei ÖCV Ausschreibungen werden alle Geschlechter explizit angesprochen.
In den ÖCV Gremien (Vorstand und Technische Kommission) sollen nach Möglichkeit mehrere Geschlechter vertreten sein. Auch bei den vom ÖCV ernannten Vertretern zur World Curling Federation muss sowohl ein Mann als auch eine Frau nominiert werden.
Bei Aussendungen und in der Medienberichterstattung wird auf geschlechtersensible Sprache geachtet. Es wird darauf Wert gelegt, über Leistungen von allen Geschlechtern gleichermaßen zu berichten.
Der ÖCV bemüht sich um Geschlechtergleichheit im Trainer:innenwesen.
Der ÖCV ermöglicht allen Geschlechtern einen chancengleichen Zugang zu den ÖCV Sportangeboten.
Ziel des ÖCV ist die Schaffung einer solidarischen und nachhaltigen Sportkultur frei von jeglicher Ausgrenzung. Sollte es innerhalb des ÖCV zu einem Diskriminierungsfall kommen, kann jeder Betroffene entweder die Ansprechperson für Gender Equality oder den ÖCV Athletenvertreter:in kontaktieren.
Das Gender Equality Konzept wird einmal jährlich bis spätestens 31. Jänner evaluiert und aktualisiert. Die jeweils gültige Fassung ist auf der ÖCV Website zu publizieren.
Der ÖCV garantiert eine geschlechtergerechte Ressourcenaufteilung. Trainingsplätze, Garderoben, Trainingszeiten, Equipment, physiotherapeutische und sportpsychologische Leistungen sowie Trainingslager stehen beiden Geschlechtern gleichermaßen zur Verfügung.
Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Österreichischen Curling Verband
I. Präambel
Der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im österreichischen Curling-Sport basiert auf dem Prinzip Verantwortung für das Wohl der Sportlerinnen und Sportler. Er ist ein selbstauferlegter Kanon von Pflichten und stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes, sittlich angestrebtes und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist die immer neu zu prüfende moralische Grundlage für ein eigenbestimmtes berufliches Selbstverständnis im Rahmen unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens unter strenger Beachtung der Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet fühlt.
Der Ehrenkodex hat normen- und wertbegründete Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln im Bereich des Trainings und Wettkampfes zum Inhalt. Diese Orientierungen sind im Grundsatz an einem "humanen Leistungssport" sowie am Wohl von Kindern und Jugendlichen, an der "mündigen Athletin" und am "mündigen Athlet" ausgerichtet. Die damit verbundenen Verpflichtungen sind von der Überzeugung getragen, dass Leistung und Humanität, Sieg und Moral, Erfolg und persönliches Glück nicht nur miteinander zu vereinbaren sind, sondern sich auch gegenseitig bedingen.
Dies bedeutet:
Die durch Training zu erreichenden Leistungssteigerungen dürfen nur durch humane Maßnahmen verwirklicht werden. Die Erfolge im Wettkampf sind unter Befolgung der jeweils geltenden Regeln und unter Beachtung des Fairness-Gebots und des Spirit of Curling anzustreben. Dabei gilt: Die Würde des Menschen hat in Training und Wettkampf immer Vorrang!
Vor diesem Hintergrund kommt der pädagogischen Verantwortung der Trainerinnen und Trainer für die ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Erziehung zur Leistung ganz besondere Bedeutung zu. Der Ehrenkodex und die mit ihm gegebenen Pflichten und Verantwortungen betreffen nicht nur den Umgang der Trainerinnen und Trainer mit den betreffenden Sportlerinnen und Sportlern, sondern auch den gegenseitigen Umgang zwischen ihnen und den fürsorgepflichtigen Eltern, den anderen in das Sportgeschehen eingebundenen Personen wie Ärztinnen und Ärzten, ehren- und hauptamtlichen Funktionärinnen und Funktionären, Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Vertreterinnen und Vertretern der Medien, Wirtschaft und Politik. Trainerinnen und Trainer können ihre Pflicht nur dann sinnvoll erfüllen, wenn alle beteiligten Gruppen die Prinzipien des Ehrenkodexes akzeptieren.
Aus diesem Grund dient der Ehrenkodex nicht nur der persönlichen Sicherheit, dem persönlichen Schutz und den sozialen Anforderungen der mit dem Training befassten Personen. Der Ehrenkodex geht von der Selbstbestimmung des Berufsstandes der Trainerinnen und Trainer im österreichischen Sport aus. Er ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklung und Festigung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung unter der Vorherrschaft der Humanität verpflichtet fühlt. Er leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes von Trainerinnen und Trainern.
Die Verantwortlichen im Curling-Sport verpflichten sich ihrerseits, den Ehrenkodex im Bedarfsfalle in enger Zusammenarbeit mit den Trainerinnen und Trainern weiterzuentwickeln und die Rahmenbedingungen für die praxisnahe Umsetzung dieser ethisch-moralischen Vorgaben zu schaffen.
Der Österreichische Curling Verband und seine Mitgliedsorganisationen stützen und schützen ihre Trainerinnen und Trainer (sowie alle anderen verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer von Sportlerinnen und Sportlern) bei der Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
II. Ehrenkodex
-1-
Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig von Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt werden.
2-
Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.
-3-
Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
• Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
• Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
• Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
• Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.
• Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
• Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten an, insbesondere keine sexuelle Gewalt.
• Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
-4-
Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
•zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
• zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen,
• zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.
-5-
Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
-6-
Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken.
Text folgt
Die zur Zeit gültigen ÖCV Reise- und Reiseabrechnungsrichtlinien können hier eingesehen werden: